1. Anwendungsbereich
1.1Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für Marketing-Agenturen, die die Brylliant Plattform nutzen (nachfolgend „Vertragsbedingungen“). Die Vertragsbedingungen regeln die Nutzung unserer Plattform Brylliant, die unter der Internetadresse https://brylliant.one erreichbar ist, durch die Marketing-Agenturen. Betreiberin der Plattform ist die Brylliant GmbH, Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf.
1.2Brylliant ist ein digitales Marketing-Tool und steht derzeit Kunden zur Erstellung und Marketing-Agenturen zur Bearbeitung von Marketing-Briefings zur Verfügung. Um Brylliant nutzen zu können, müssen sich die die Marketing-Agenturen sowie die einzelnen Nutzer der Marketing-Agenturen jeweils auf der Plattform registrieren. Die Registrierung durch die Marketing-Agenturen ist kostenlos. Die Registrierung der einzelnen Nutzer der Marketing-Agenturen ist erst nach erfolgreicher Registrierung der jeweiligen Marketing-Agentur möglich.
1.3Wir behalten uns vor, diese Vertragsbedingungen mit einer angemessenen Frist zu ändern, soweit dies für die Marketing-Agenturen unter Berücksichtigung ihrer Interessen zumutbar ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn Änderungen aus Gründen des technischen Fortschritts, der Sicherheit und der technischen Verfügbarkeit sowie unseres Geschäftsmodells geboten erscheinen. Die Änderungen werden den Marketing-Agenturen per E-Mail an die im Rahmen der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse der Marketing-Agenturen (E-Mail-Adresse des Admin-Accounts) mitgeteilt. Widerspricht eine Marketing-Agentur den Änderungen nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist, gelten die Änderungen als genehmigt. Sofern eine Marketing-Agentur der Änderung der Vertragsbedingungen widerspricht, steht ihr Brylliant nach einer angemessenen Frist nicht mehr zur Verfügung. Auf die Folgen eines Widerspruchs oder nicht erteilten Widerspruchs werden wir die Marketing-Agenturen in unserer Mitteilung hinweisen.
1.4Entgegenstehende oder von diesen Vertragsbedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir deren Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen oder Leistungen vorbehaltlos erbracht haben.
2. Registrierung
2.1 Durch die Registrierung der Marketing-Agentur auf der Plattform von Brylliant (Name/Rechtsform, Sitz) und der für die Einrichtung des Admin-Accounts erforderlichen Daten (Name und E-Mail-Adresse des Administrators) kommt ein Nutzungsvertrag unter Einbeziehung der vorliegenden Vertragsbedingungen mit uns zustande. Die Registrierung darf nur durch Personen vorgenommen werden, die befugt sind, die jeweilige Marketing-Agentur rechtlich zu vertreten. Die Person, die eine Registrierung vornimmt, sichert mit Vornahme der Registrierung zu, dass sie befugt ist, für die jeweils angegebene Marketing-Agentur rechtlich wirksam und verbindlich handeln zu dürfen.
2.2 Die Marketing-Agentur sichert zu, im Rahmen der Registrierung sämtliche Daten der Wahrheit entsprechend anzugeben. Wir behalten uns die Sperrung oder Löschung von Accounts vor, wenn uns tatsächliche Anhaltspunkte zur Kenntnis gelangen, die darauf schließen lassen, dass im Rahmen der Registrierung angegebene Daten nicht der Wahrheit entsprechen.
2.3 Die Einrichtung eines Admin-Accounts erfolgt durch Angabe der erforderlichen Daten, insbesondere einer gültigen E-Mail-Adresse, und die Bestätigung des per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse gesendeten Bestätigungslinks sowie die Vergabe eines sicheren Passworts. Außerdem ist erforderlich, dass der Administrator unseren Nutzungsbedingungen zustimmt.
2.4 Nach Abschluss der Registrierung und Einrichtung des Admin-Accounts erhält die Marketing-Agentur Zugang zu Brylliant.
2.5 Inhaber eines Admin-Accounts können für ihre Marketing-Agentur weitere Admin-Accounts hinzufügen oder entfernen, sofern mindestens ein Admin-Account bestehen bleibt.
2.6 Ausschließlich der Administrator ist dazu berechtigt, Einladungs-E-Mails an andere Beschäftigte der Marketing-Agentur zu versenden. Zur Generierung einer Einladungs-E-Mail ist erforderlich, dass der Administrator in seinem Admin-Account Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse des Beschäftigten hinterlegt und ihm die Rolle „Mitarbeiter“ zuweist. Die so hinterlegten Beschäftigten müssen auf den in der Einladungs-E-Mail enthaltenen Link gehen und sodann ein Passwort für den Account vergeben. Benutzername ist die E-Mail-Adresse. Außerdem ist erforderlich, dass der jeweilige Beschäftigte unseren Nutzungsbedingungen zustimmt.
3. Änderungen von Accounts, Sichere und Rechtmäßige Nutzung
3.1 Änderungen der Account-Daten des Administrators oder von anderen Beschäftigten hat die Marketing-Agentur uns unverzüglich anzuzeigen.
3.2 Die Marketing-Agentur ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Accounts stets auf dem aktuellen Stand sind. Insbesondere hat die Marketing-Agentur dafür Sorge zu tragen, dass Accounts gelöscht werden, wenn Beschäftigte (einschließlich des Administrators) die Marketing-Agentur oder die für die Nutzung von Brylliant vorgesehene(n) Abteilung(en) verlassen.
3.3 Die Marketing-Agentur trifft die notwendigen Vorkehrungen dafür, um die Nutzung von Brylliant durch Unbefugte zu verhindern. Die Marketing-Agentur trägt insbesondere die Sorge für einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten und Informationen (z.B. Zugangsdaten) in Bezug auf Brylliant durch ihre Beschäftigten. Die Marketing-Agentur ist nicht berechtigt, den Zugang zu Brylliant Dritten zu überlassen oder ihn öffentlich zugänglich zu machen.
3.4 Die Marketing-Agentur darf Brylliant nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen, gesetzeswidrigen oder gegen Rechte Dritter oder behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwenden oder entsprechende Daten erstellen und/oder auf Brylliant speichern.
3.5 Die Marketing-Agentur haftet für Verstöße ihrer Nutzer gegen diese Vertragsbedingungen wie für eigene Verstöße.
4. Leistungsumfang
4.1 Brylliant bietet der Marketing-Agentur folgende technischen Möglichkeiten:Kunden (Unternehmen) können auf Brylliant Briefings erstellen und zum Zwecke einer Anfrage/einer Ausschreibung allen an Brylliant angeschlossenen Marketing-Agenturen zugänglich machen oder wahlweise nur ausgewählten Marketing-Agenturen übersenden. Ein Briefing ist für die Marketing-Agentur so lange zugänglich, bis eine andere Marketing-Agentur den Zuschlag erhalten hat oder das Ausschreibende Unternehmen die Ausschreibung zurückzieht. Je nachdem ist ein Briefing für alle an Brylliant angeschlossenen Marketing-Agenturen oder nur für die ausgewählten Marketing-Agenturen einsehbar. Eine Marketing-Agentur kann über Brylliant auf Basis eines Briefings für eine Anfrage / eine Ausschreibung ein Angebot gegenüber dem Kunden abgeben. Der Kunde kann über Brylliant sein Interesse zur Annahme des Angebots bekunden. Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, ob und wann ein Vertrag zwischen dem Kunden und einer Marketing-Agentur zustande kommt. In jedem Fall erfolgt ein etwaiger Vertragsschluss außerhalb von Brylliant. Es obliegt der Marketing-Agentur, die Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss zu prüfen, und zu entscheiden, wie und wann sie einen Vertragsabschluss herbeiführen will. Auch für die Durchführung eines etwaigen Vertrages zwischen dem Kunden und der Marketing-Agentur übernehmen wir keine Verantwortung.Über die Möglichkeit hinaus, in Brylliant ein Angebot gegenüber dem Kunden abzugeben, kann die Marketing-Agentur über die hinterlegten E-Mail Adressen mit dem Kunden in Kontakt treten. Im Übrigen kann sie nicht direkt mit Kunden über Brylliant kommunizieren.
4.2 Wir streben an, Brylliant stetig weiterzuentwickeln und die Gestaltung sowie Funktionalitäten zu verbessern. Wir behalten uns daher vor, die Gestaltung und Funktionalitäten von Brylliant jederzeit weiterzuentwickeln (insbesondere die Funktionalitäten zu erweitern und Marketing-Agenturen den Zugang zu Brylliant zu ermöglichen), soweit dies nicht eine Änderung dieser Vertragsbedingungen voraussetzt oder eine wesentliche Einschränkung unserer Leistung darstellt. Die vereinbarte Vergütung bleibt unberührt. Wir werden den Kunden über Änderungen informieren. Setzt im Einzelfall eine Änderung der Gestaltung und Funktionalitäten von Brylliant eine Änderung dieser Vertragsbedingungen voraus, sind solche Änderungen unter den Bestimmungen der Ziffer 1.3 zulässig.
5. Verfügbarkeit
5.1 Sind wir aufgrund von Fällen höherer Gewalt verhindert, einer Marketing-Agentur Brylliant zur Nutzung bereitzustellen, so ruht unsere Verpflichtung zur Bereitstellung, bis die Störung und deren Folgen beseitigt sind.
5.2 Zur Durchführung von Wartungs- und Pflegearbeiten sind wir berechtigt, die Verfügbarkeit von Brylliant vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen. Wir werden uns bemühen, solche Arbeiten auf das Erforderliche zu beschränken und eine schnellstmögliche Erreichbarkeit wiederherzustellen.
6. Weitere Pflichten der Marketing-Agenturen
6.1 Die Marketing-Agentur ist dafür verantwortlich, dass die von ihr verwendete Hard- und Software den technischen Anforderungen entspricht, die zur ordnungsgemäßen Nutzung von Brylliant erforderlich sind.
6.2 Die Marketing-Agentur ist verpflichtet, Brylliant nur sachgemäß zu nutzen. Sie hat die anerkannten Grundsätze der Datensicherheit zu beachten.
6.3 Die Marketing-Agentur hat es zu unterlassen, Mechanismen, Software oder sonstige Routinen zu verwenden, die das Funktionieren von Brylliant stören könnten, und Viren oder sonstige Schadware zu verbreiten. Die Marketing-Agentur wird vor Versendung von Daten und Informationen an Brylliant diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.
6.4 Der Marketing-Agentur ist es untersagt, Brylliant oder Bestandteile davon zu vervielfältigen, zu kopieren, zu verändern oder zu bearbeiten, soweit dies nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung von Brylliant durch die Marketing-Agentur technisch notwendig ist.
6.5 Die Marketing-Agentur trägt dafür Sorge, dass sie alle Rechte Dritter an von ihr bei der Nutzung von Brylliant verwendeten Materialien (z. B. Bilder, Texte, Marken, Logos, etc.) beachtet.
7. Haftung
7.1 Wir haften nicht auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis etc.).
7.2 Der Haftungsausschluss nach vorstehender Ziffer 7.1 gilt nichtbei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit;bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Marketing-Agentur regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit wir nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften.
7.3 Darüber hinaus haften wir nicht für fremde Inhalte, die Nutzer auf Brylliant veröffentlicht oder zugänglich gemacht haben. Unsere Verantwortlichkeit nach den Vorschriften des Telemediengesetzes bleibt jedoch unberührt.
7.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Marketing-Agentur ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7.5 Soweit unsere Haftung nach dieser Ziffer 7 ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies entsprechend auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Organe.
8. Sperrungen, Beendigungen der Nutzung
8.1 Der Vertrag mit der Marketing-Agentur wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern sich nicht aus den Angaben im Rahmen des Registrierungs- und Buchungsprozesses etwas Abweichendes ergibt. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.
8.2 Wir sind berechtigt, einzelne Nutzer von der Nutzung von Brylliant aus wichtigem Grund zeitweise oder dauerhaft auszuschließen. Hierzu gehören insbesondere Verstöße gegen Ziffer 3.4. Bei einem Verstoß gegen Ziffer 3.4 sind wir auch berechtigt, die entsprechenden Daten zu löschen.
8.3 Wir sind berechtigt, den Zugang zu Brylliant nach angemessener Fristsetzung zeitweise auszusetzen, soweit die Marketing-Agentur mit fälligen Zahlungen aus dem Vertrag mit uns im Verzug ist.
8.4 Ungeachtet der mit der Marketing-Agentur vereinbarten Laufzeit im Vertrag, können wir den Vertrag mit der Marketing-Agentur nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist außerordentlich fristlos kündigen, wenn die Marketing-Agenturfür zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist oderin einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Termine übersteigt.
8.5 Verletzt die Marketing-Agentur trotz entsprechender Abmahnung oder Ablaufs einer durch uns zur Abhilfe bestimmten Frist wiederholt Ziffer 3.4, so sind wir zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
8.6 Unsere sonstigen Rechte zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleiben unberührt.8.7Sämtliche Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Der Nutzungsvertrag mit der Marketing-Agentur unterliegt deutschem Recht.
9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag ist Düsseldorf, soweit die Marketing-Agentur Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.3 Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen des Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.